BEDINGUNGEN
Die Lieferung eines LifeGem Erinnerungsdiamanten unterliegt den LifeGem-Liefer- und Zahlungsbedingungen. Hier nachstehend die Hauptpunkte der Liefer- und Zahlungsbedingungen:
Rechtmäßige Hinterbliebene
Nur der rechtmäßige Hinterbliebene eines Verstorbenen kann LifeGem Europe beauftragen, einen LifeGem Erinnerungsdiamanten, der mit Hilfe von Kohlenstoff aus der Asche des Verstorbenen, die nach der Kremierung übrig bleibt, herzustellen.
Erklärung, Kenntnisnahme und Herstellungsprozess
Mittels Unterzeichnung des Bestellformulars bestätigt der rechtmäßige Hinterbliebene, dass ER/SIE darüber informiert ist, dass zur Herstellung eines LifeGem Erinnerungsdiamanten persönliches Material aus der Asche des Verstorbenen (Kohlenstoff) verwendet wird. ER/SIE bestätigt zugleich darüber informiert zu sein, dass während dieses Herstellungsprozesses die übrig bleibenden Bestandteile vernichtet werden.
Zahlungsbedingungen
Bei Ihrer Bestellung werden 50% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt. Die restlichen 50% werden vor der Lieferung des/der bestellten LifeGem Erinnerungsdiamanten in Rechnung gestellt. Die Bezahlung erfolgt über eine Überweisung via Bank- bzw. Girokonto.